In Wolfenstein 2 wurden in der deutschen Version verfassungswidrige Symbole ausgetauscht

Früher hat die USK noch für viel Frust bei Videospielern gesorgt. Spiele wurden indiziert, hierzulande überhaupt nicht oder nur in geschnittener Version veröffentlicht. Heutzutage trifft dies zwar nur noch auf eine verschwindend geringe Anzahl an Spielen zu, doch die USK schraubt auch weiterhin an ihren Richtlinien. Dieses Mal betrifft es insbesondere verfassungswidrige Symbole in Videospielen.

Hier wird genau geprüft, ob eine Jugendgefährdung vorliegt. Dazu gehören "Verherrlichung oder Verharmlosung der NS Ideologie" oder "Verrohung durch Banalisierung des Nationalsozialismus". Die Abgrenzung erfolgt hier durch Beurteilung von Kriterien wie einem "differenziert-kritischer Umgang mit den historischen Begebenheiten", "rein fiktionale Stoffen mit dystopischen Szenarien" oder "die Ideologie entlarvende Satiren".

Die Pressemitteilung sowie die angepassten Richtlinien sind auf der Internetseite der USK zu finden.